Impfungen sind prophylaktische Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Erkrankungen. Abgetötete oder veränderte Krankheitserreger veranlassen den Organismus zur Produktion von spezifischen Abwehrstoffen, welche für verschieden lange Zeitspannen als aktiver Impfschutz zur Verfügung stehen können. Werden Abwehrstoffe als Serum direkt verabreicht, spricht man von passivem Impfschutz.
Impfschema Pferd
Fohlen sollten je nach Infektionsdruck und mütterlicher Antikörperversorgung ab dem 4.Monat bis zum Alter von 6 Monaten die erste aktive Immunisierung erhalten.
Um einen zufrieden stellenden Schutz gegen Pferdeinfluenza und Equine Herpesviren zu erreichen, sind stets alle Pferde eines Bestandes zu impfen.
Gegen die folgenden Krankheiten werden Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben:
Influenza (Pferdegrippe)
Pferdeinfluenza ist eine hochansteckende Virusinfektion. Eine wirksame Behandlung ist nicht bekannt. Die Krankheit (Fieber, Husten, div. Komplikationen) dauert mindestens 2 Wochen bis mehrere Monate. Bei großen Seuchenzügen kann die gesamte Pferdepopulation gewisser regionaler Gebiete während Monaten epidemieartig betroffen sein. Ein wirksamer Impfschutz ist deshalb nicht nur im Interesse des Pferdes und seines Besitzers, sondern auch in demjenigen der Organisatoren von pferdesportlichen Veranstaltungen. Impfungen werden deshalb von den Pferdesport- und Zuchtverbänden im regelmäßigen Abstand von 6 Monaten vorgeschrieben.
Equine Herpesviren (EHV)
Beim Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes-Virus.
EHV-1 verursacht bei trächtigen Stuten seuchenhafte Aborte (Verfohlen), meist im letzten Drittel der Trächtigkeit, und ist daher in erster Linie für Züchter von Bedeutung. Dieser Stamm ist jedoch auch für Atemwegssymptome verantwortlich.
EHV-4 ist Erreger von Atemwegserkrankungen mit Fieber (Rhinopneumonitis), besonders bei jungen Pferden.
Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz und ist bei Zuchtstuten und in Aufzuchtbetrieben sowie bei Turnierpferden und Tieren aus Ställen mit stark wechselndem Bestand sinnvoll. Da sowohl EHV als auch die Pferdeinfluenza in 6-monatigen Intervallen aufgefrischt werden muss, empfiehlt sich eine Kombinationsimpfung gegen Grippe und Herpes. Zum Schutz gegen den Virusabort der Stute sollte eine Grundimmunisierung bereits vor der Trächtigkeit erfolgt sein und eine zusätzliche Impfung im 3./4. sowie 7./8. Trächtigkeitsmonat durchgeführt werden.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Tetanus ist die Folge einer Wundinfektion. Die Erreger zählen zu den Bakterien und sind praktisch überall vorhanden (Boden, Pferdemist, Humus, Reithallen- und Reitplatzbeläge, Einstreu etc.) Sie vermehren sich vornehmlich in schlecht durchblutetem Gewebe. Auch winzig kleine, mit freiem Auge kaum wahrnehmbare Verletzungen können Auslöser für eine Infektion sein, welche nicht selten tödlich verläuft. Bei der Vermehrung setzen die Bakterien einen Giftstoff frei, der sich an Nervengewebe bindet und schlimme neurologische Symptome hervorruft. Die Impfung ist sehr wirksam und kostengünstig. Die Behandlung eines an Tetanus erkrankten Pferdes ist nur im Frühstadium möglich, sehr aufwändig und teuer. Ein guter Impfschutz ist deshalb nicht nur im Interesse des Pferdes, sondern auch in demjenigen des Besitzers.
Tollwut
Der Erreger wird über den Speichel von infizierten Tieren übertragen (Bisswunden). Alle Säugetiere inklusive Mensch können infiziert werden. Bei Pferden kommt es vorrangig auf der Weide durch den infizierter Fleischfresser (Fuchs, Dachs, Marder, Hund, Fledermaus, Waschbär...). Daher sollten Pferde, die Weidegang haben, geimpft sein. Obwohl Österreich im Moment tollwutfrei ist, ist eine Einschleppung des Virus, besonders in grenznahen Gebieten, nie auszuschließen. Der letzte bekannte Fall von Tollwut bei einem Pferd aus dem Burgenland beispielsweise ereignete sich noch im Jahr 2003. Aufgrund der enormen Gefahr für den Menschen gehört die Tollwut zu den anzeigepflichtigen Seuchen und unterliegt als solche der staatlichen Kontrolle. Behandlungsversuche sind bei tollwutkranken und tollwutverdächtigen Tieren verboten. Tollwutverdacht besteht auch dann, wenn ein Kontakt mit einem tollwutkranken oder tollwutverdächtigen Tier nur vermutet wird. In einem solchen Fall kann die Tötung angeordnet werden, es sei denn, Ihr Tier ist nachweislich gegen Tollwut schutzgeimpft. Die Impfung bietet einen sehr guten Schutz und ist bei entsprechender Seuchenlage empfehlenswert.
Dermatomykose (Hautpilz)
Gegen die Hautpilzerkrankung des Pferdes gibt es als Therapie einen gut wirksamen Impfstoff, welcher gleichzeitig vorbeugend angewandt werden kann. Es empfiehlt sich eine zweimalige Impfung im Abstand von 14 Tagen (in hartnäckigen Fällen dreimal) als Behandlung bzw. Grundimmunisierung. Der Schutz hält 9 Monate an und kann bei Bedarf durch eine Auffrischung erneuert werden.